Nutzungsbedingungen für das Videoportal der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

§ 1 Nutzungsumfang

Die Plattform Videoportal wird von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg betrieben. Die informationsverarbeitende Infrastruktur wird zu wissenschaftlichen Zwecken in Lehre, Studium, Forschung und Weiterbildung, zum Zweck der Unterstützung der Aufgaben und Dienste der Universitätsverwaltung und der Universitätsbibliothek sowie zur Erfüllung sonstiger Aufgaben der Universität zur Verfügung gestellt.

Eine private Nutzung des Videoportals ist nicht zulässig.

 

§ 2 Nutzungsberechtigung und Zugangsdaten

Die Nutzer/innen werden in drei Gruppen eingeordnet:

• Gruppe 1: Anonyme Besucher/innen des Videoportals (ohne Login)
• Gruppe 2: Alle Mitglieder und Angehörigen der Universität Freiburg (mit Login)
• Gruppe 3: Nur Bedienstete der Universität Freiburg (mit Login)

 

Für die Gruppe 3 wird die Berechtigung zur Nutzung des Videoportals vom/von der Systemadministrator/in vergeben. Nutzer/innen müssen sich hierfür beim/bei der Systemadministrator/in melden unter der E-Mailadresse videoportal@rz.uni-freiburg.de. Nutzer/innen der Gruppe 1 und der Gruppe 2 benötigen keine Berechtigung durch den/die Systemadministrator/in.
Erst nach der Vergabe der Berechtigung durch den/die Systemadministrator/in, ist der/die Nutzer/in berechtigt, Medien im Videoportal hochzuladen und zu verwalten.
Die Anmeldung im Videoportal erfolgt mit dem persönlichen Uni-Account. Bei der Anmeldung werden neben dem Benutzernamen aus dem zentralen universitären Identity-Managementsystem (LDAP) der vollständige Name und die hinterlegte E-Mailadresse gespeichert.

 

§ 3 Veröffentlichung von Medien

Es ist den Nutzer/innen der Gruppe 1 nicht gestattet, auf dem Videoportal Medien hochzuladen und zu verwalten. Sie dürfen nur öffentliche Medien anschauen.

Es ist den Nutzer/innen der Gruppe 2 nicht gestattet, auf dem Videoportal Medien hochzuladen und zu verwalten. Sie dürfen nur öffentliche und universitätsinterne Medien anschauen.

Es ist den Nutzern/Nutzerinnen der Gruppe 3 gestattet, auf dem Videoportal

1. Eigene Medien nur für sich selbst sichtbar zu machen (Veröffentlichungsstatus „Privat – das Medium kann nur von dir selbst angesehen werden“),
2. Eigene Medien auch so zu veröffentlichen, dass anonyme Besucher oder Besucherinnen des Medienportals diese anschauen können, wobei ein eigenverantwortlicher Wechsel des Veröffentlichungsstatus der Medien von „Privat – das Medium kann nur von dir selbst angesehen werden“ auf „Öffentlich – das Medium ist für jeden sichtbar“ erfolgt sowie
3. Eigene Medien auch so zu veröffentlichen, dass nur Mitglieder und Angehörige der Universität Freiburg Medien anschauen können.
4. Eigene Medien einem eingeschränkten Teilnehmerkreis über einen Direkt-Link zur Verfügung zu stellen (Veröffentlichungsstatus „Versteckt – dieses Medium ist nur über einen direkten Link zugänglich“).

 

"Eigene Medien" sind Medien, deren Autor/in/Urheber/in der/die Nutzer/in selbst ist oder Medien an denen der/die Nutzer/in nachweisbar Nutzungsrechte in einem für den konkreten Nutzungszweck ausreichendem Umfang hat. Diese Medien dürfen nicht die Persön- lichkeitsrechte anderer Personen (z.B. „Recht am eigenen Bild"), das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht verletzen oder in anderer Form gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.
Nutzer/innen der Gruppe 3 räumen als Autor/in/Urheber/in/Nutzungsrechtsinhaber/in der Universität Freiburg ein einfaches Nutzungsrecht für die Veröffentlichungsdauer ihres Mediums auf dem Videoportal ein.

 

§ 4 Rechte und Pflichten der Nutzerinnen und Nutzer

Die Nutzer/innen haben das Recht, das Videoportal nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen.
Die Nutzer/innen sind verpflichtet,

• die Vorgaben der Nutzungsbedingungen zu jedem Zeitpunkt ihrer Nutzung des Videoportals zu beachten und die Grenzen der Nutzungserlaubnis einzuhalten,
• alles zu unterlassen, was den ordnungsgemäßen Betrieb stört,
• ausschließlich mit den Benutzungskennungen zu arbeiten, deren Nutzung ihnen im Rahmen der Zulassung gestattet wurde,
• Benutzerpasswörter nicht an Dritte weiterzugeben und dafür Sorge zu tragen, dass keine anderen Personen Kenntnis von den Benutzerpasswörtern erlangen,
• fremde Benutzerkennungen und Passwörter weder zu ermitteln noch zu nutzen,
• keinen unberechtigten Zugriff auf Informationen anderer Nutzerinnen oder Nutzer zu nehmen und bekanntgewordene Informationen anderer Nutzerinnen oder Nutzer nicht ohne Genehmigung weiterzugeben, selbst zu nutzen oder zu verändern,
• die nationalen und internationalen Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kenn- zeichenrechte sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter bei der Nutzung der Dienste zu wahren. Das Abrufen, Anbieten, Hochladen oder Verbreiten von rechtswidrigen Inhalten, insbesondere solchen, die gegen strafrechtliche, datenschutzrechtliche, persönlichkeitsrechtliche, lizenzrechtliche oder urheberrechtliche Bestimmungen verstoßen, ist unzulässig,
• auf Verlangen in begründeten Einzelfällen – insbesondere bei begründetem Missbrauchsverdacht und zur Störungsbeseitigung – Auskünfte über die gespeicherten Daten zu erteilen.

Auf die folgenden Straftatbestände wird besonders hingewiesen:

• Ausspähen von Daten (§ 202a StGB)
• Abfangen von Daten (§ 202b StGB)
• Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten (§ 202c StGB)
• Datenhehlerei (§ 202d StGB)
• Datenveränderung (§ 303a StGB) und Computersabotage (§ 303b StGB)
• Computerbetrug (§ 263a StGB)
• Verbreitung pornographischer Darstellungen (§§ 184 ff. StGB), insbesondere Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften (§ 184b StGB) und die Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk oder Telemedien (§ 184d StGB)
• Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB) und Volksverhetzung (§ 130 StGB)
• Ehrdelikte wie Beleidigung oder Verleumdung (§§ 185 ff. StGB)
• Strafbare Urheberrechtsverletzungen, z. B. durch urheberrechtswidrige Vervielfältigung von Software (§§ 106 ff. UrhG).

  

§ 5 Protokollierung

Das Rechenzentrum der Universität Freiburg ist nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen berechtigt, die Inanspruchnahme der informationsverarbeitenden Infrastruktur durch die einzelnen Nutzer/innen zu dokumentieren und auszuwerten, jedoch nur, soweit dies erforderlich ist:
zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Systembetriebs,
zur Ressourcenplanung und Systemadministration
zum Schutz der personenbezogenen und der betriebssensitiven Daten,
zu Abrechnungszwecken,
für das Erkennen und Beseitigen von Störungen sowie zur Aufklärung und Unterbindung rechtswidriger oder missbräuchlicher 
Nutzung.

 

§ 6 Haftung der Nutzerinnen und Nutzer

Der/die Nutzer/in haftet für alle Schäden, die der Universität Freiburg durch missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung der IuK-Infrastruktur oder dadurch entstehen, dass die Nutzer/in schuldhaft seinen/ihren Pflichten aus dieser Ordnung nicht nachkommt.

Der/die Nutzer/in haftet auch für Schäden, die ihm/ihr im Rahmen der ihm/ihr zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsberechtigungen durch Drittnutzung entstanden sind, wenn er/sie diese Drittnutzung zu vertreten hat, insbesondere im Falle einer Wei- tergabe seiner/ihrer Benutzerkennung sowie seiner/ihrer Kennung eines Serviceaccounts an Dritte.

Die Nutzer/in hat die Universität Freiburg von allen Ansprüchen freizustellen, wenn Dritte die Universität Freiburg wegen eines missbräuchlichen oder rechtswidrigen Verhaltens des/der Nutzers/Nutzerin auf Schadensersatz, Unterlassung oder in sonstiger Weise in Anspruch nehmen. Die Universität Freiburg kann dem/der Nutzer/in den Streit verkün- den, sofern Dritte gegen die Universität Freiburg gerichtlich vorgehen.

 

§ 7 Haftung der Universität Freiburg

Die Universität Freiburg übernimmt keine Gewähr für den fehlerfreien und unterbrechungsfreien Betrieb des Videoportals. Eventuelle Datenverluste sowie die Kenntnis- nahme vertraulicher Daten durch unberechtigte Zugriffe Dritter können nicht ausgeschlossen werden.

Die Universität Freiburg haftet nicht für den Inhalt, insbesondere für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen, zu denen sie lediglich den Zugang zur Nutzung vermittelt.

Im Übrigen haftet die Universität Freiburg nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter/innen, es sei denn, dass eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Pflichten vorliegt. In diesem Fall ist die Haftung der Universität Freiburg auf typische, bei Begründung des Nutzungsverhältnisses vorhersehbare Schäden begrenzt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

Mögliche Amtshaftungsansprüche gegen die Universität Freiburg bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

Das Videoportal der Universität Freiburg unterliegt den Vorgaben der geltenden Verwaltungs- und Benutzungsordnung der Universität Freiburg (VBO1) sowie den Regelungen der Satzung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg über die Bereitstellung von Informationsangeboten auf elektronischen Anlagen (Informationsangeboteordnung – IAO2).

 

§ 8 Recht auf Löschung, Löschfrist

Verlässt der/die Nutzer/in die Universität Freiburg, wird sein/ihr Benutzeraccount nach 8 Monaten vom/von der Systemadministrator/in gelöscht. Die Medien werden an einen allgemeinen Serviceaccount überschrieben. Sollen Medien an eine/n andere/n Nutzer/in überschrieben werden, muss dies rechtzeitig vor dem Ausscheiden schriftlich per E-Mail (videoportal@rz.uni-freiburg.de) dem/der Systemadministrator/in mitgeteilt werden.

 

§ 9 Datenschutz

Die Einwilligung Dritter, sofern diese oder diese Teil des Mediums ist, ist durch den/die Urheber/in bzw. durch den/die Nutzer/Nutzerin einzuholen.

Bei der Beteiligung von Minderjährigen ist zu beachten, dass es nach geltendem Recht grundsätzlich der Zustimmung beider Elternteile in die Veröffentlichung der Medien bedarf.

Der/die Urheber/in bzw. der/die Nutzer/in ist für die rechtmäßige Veröffentlichung der Medien verantwortlich.

 

§ 10 Meldeprozess vermeintlich rechtswidriger Inhalte

Bei eingehenden Hinweisen auf rechtswidrige Inhalte oder auf Anweisung der Universitätsleitung werden entsprechende Medien unverzüglich durch die Universität Freiburg gesperrt, bis die Sachlage geklärt ist. Dabei wird wie folgt vorgegangen:

Der/die Besitzer/in des Mediums wird schriftlich von der Universität Freiburg über die eingegangene Meldung informiert und das Medium bis zur Klärung des Sachverhalts gesperrt.

Der/die Besitzer/in des Mediums hat drei Werktage Zeit auf die Meldung zu reagie- ren, beispielsweise das Medium auszutauschen, zu löschen oder die Meldung abzulehnen.

Ist das Medium nach dieser Frist nicht gelöscht oder korrigiert worden, oder hat der/die Besitzer/in des Mediums nicht reagiert oder lehnt die Meldung als nicht gerechtfertigt ab, wird das Medium automatisch von der Universität gesperrt. In diesem Fall behält sich die Universität Freiburg vor, den Sachverhalt rechtlich zu klären.

Bis zur endgültigen rechtssicheren Klärung des Sachverhalts wird das Medium nicht mehr auf dem Medienportal angezeigt.

 

§ 11 Einwilligung in Nutzungsvereinbarung

Die Nutzer/innen der Gruppe 3 bestätigen beim Upload eines Mediums aktiv, dass sie diese Nutzungsbedingungen gelesen haben und akzeptieren.

Die Universität Freiburg behält sich vor, den Zugang zum Videoportal zu sperren, sofern die Nutzungsbedingungen missachtet bzw. nicht eingehalten werden.

 

§ 12 Übermittlung

Die Übermittlung von Medien/Daten an Dritte darf ausschließlich zu Beweiszwecken an autorisierte Behörden wie die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder Gerichte zum Zwecke der Strafverfolgung erfolgen, sofern ein richterlicher Beschluss vorliegt.

 

§ 13 Änderungsvorbehalt

Wir haben jederzeit das Recht die Nutzungsbedingungen zu ändern.

 

§ 14 Salvatorische Klausel

Diese Nutzungsbedingungen sind als Teil unserer Webseite zu betrachten. Sind einzelne Formulierungen dieser Nutzungsbedingungen nicht mehr ganz oder vollständig konform mit der geltenden Rechtslage, so ist davon auszugehen, dass die übrigen Regelungen der Nutzungsbedingungen bestehen bleiben.

 

1 Die Verwaltungs- und Benutzungsordnung ist im Internet veröffentlicht: https://www.rz.uni- freiburg.de/inhalt/dokumente/pdfs/ordnungen/vbo.pdf/view

2 Die Satzung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg über die Bereitstellung von Informations- angeboten auf elektronischen Anlagen (Informationsangeboteordnung – IAO) ist im Internet ver- öffentlicht: http://zuv.uni-freiburg.de/formulare/iao.pdf