Wie man eine Scheidung nach Art der Kirche regulieren kann - Steffen Engler

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Das kirchliche Eherecht macht so manchem Beschäftigten im Dienst der Kirche Probleme. Denn einfach den Partner wechseln können Verheiratete nicht. Die Ehe gilt in der Kirche als unauflöslich. Damit die Kirche diesem  Gesetz treu bleiben kann und gleichzeitig Menschen, die ein weiteres Mal heiraten wollen, nicht vor den Kopf stoßen muss, gibt es die sogenannte Ehenichtigkeitserklärung: Man erklärt eine Ehe auch viele Jahre nach der Hochzeit für nie zustande gekommen. So entfällt die Scheidungsproblematik. Freiburger Kirchenrechtler forschen in diesem Bereich.

Referent/in:

Steffen Engler


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