Freiburger Vorträge zur Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie_Der Stufenbau der Rechtsordnung - Zur Belastbarkeit eines Konzepts

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  • hochgeladen 5. März 2021

Prof. Dr. Ewald Wiederin (Universität Wien)

Vortrag gehalten am 12.06.2012

Abstract:
Die Lehre vom Stufenbau der Rechtsordnung zählt zu den echten Innovationen, die der Rechtstheorie im 20. Jahrhundert gelungen sind. Sie hat die Gesetzesfixierung der Rechtswissenschaft aufgebrochen und eine pluralistische Rechtsquellentheorie entwickelt, in der neben Verordnungen auch Urteile und Verwaltungsakte ihren Platz haben; sie hat die Verfassungsgerichtsbarkeit theoretisch legitimiert und ein einheitliches rechtliches Weltbild postuliert, in das auch das Völkerrecht integriert werden kann; sie hat den unpolitischen, rein nach rechtlichen Maßstäben urteilenden Richter entmythifiziert und seine politische Rolle freigelegt.
So weitreichend ihre Implikationen und so suggestiv ihre Bilder sind, so wenig ausgearbeitet ist die Stufenbautheorie im Kern. Zwar wird zwischen einem Stufenbau nach der rechtlichen Bedingtheit und einem Stufenbau nach der derogatorischen Kraft unterschieden; hier wie dort bleibt jedoch im Vagen, wie das die Stufungen generierende Kriterium zu definieren ist. Der Vortrag spürt den verschiedenen Konzeptionen rechtlicher Bedingtheit sowie derogatorischer Kraft nach. Er plädiert dafür, die Vorstellung eines Stufenbaus nach der rechtlichen Bedingtheit zu verabschieden, an der derogatorischen Kraft als ordnungsstiftendem Element jedoch festzuhalten und die Stufenbaulehre als theoretischen Rahmen zu konzipieren, der differenzierte Rechtswidrigkeiten sowie rechtswidriges Recht zu beschreiben und die damit einhergehenden dogmatischen Probleme adäquat zu behandeln erlaubt.

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